Universität (Geschichte)
Universitäten in Deutschland gehören mit zu dem ältesten Europa. Ihre Entstehung und Entwicklung, ist eng mit der Kirchengeschichte und der Emanzipation davon verbunden.
Erste Universitäten
Unter einer Universität versteht man eine Hochschule mit Promotionsrecht, also dem Recht, den Doktortitel zu verleihen.
Die Universität hat sich im Mittelalter aus den damaligen Dom- und Klosterschulen entwickelt. In diesen wurden ab ca. dem 5. Jahrhundert die Ausbildung von Geistlichen angestrebt. Der Zugang und das Recht zu unterrichten an diesen Klosterschulen war aber auf Nonnen und Mönche beschränkt.
Hier entstand auch die Ausbildung in den sogenannten sieben freien Künsten. Diese gliederten sich in Trivium und Quadrivium. Das Trivium umfasste Grammatik, Dialektik und Rhetorik, das Quadrivium Geometrik, Arithmetik, Musik und Astronomie. Darüber hinaus waren das Bibelstudium, sowie die Aneignung von kirchlichen Regeln und Ordnungen ein obligatorischer Bestandteil der Ausbildung an einer Klosterschule.
Für Außenstehende und Laien waren die Klosterschulen lange Zeit nicht zugänglich. Bildung wurde durch Hauslehrer vermittelt und war ein Privileg der Oberschicht. Es gibt zwar Nachweise zu scholae publicae aus dem 8. und 9. Jahrhundert, wo Schüler von auswärts zugelassen wurden, doch erst mit dem zusehenden Verfall der Klosterschulen durch die vermehrte Abschottung der Klöster im 11. Jahrhundert, begann die Entstehung von Universitäten, wie wir sie heute kennen.
Bis ins 11. Jahrhundert vor dem Klosterschulen Verfall, unterrichten die Magister meist ausschließlich vor Ort und im Auftrag eines Domstifts. Nur wenige Magister zogen umher, doch im nächsten Jahrhundert begaben sich immer mehr Lehrende auf Wanderschaft.
Als älteste Universität der Welt gilt die Al-Qarawiyyin Universität in Marokko, welche 859 gegründet wurde und noch immer akademische Abschlüsse verleiht. In Europa wurde die erste Universität in Italien, Bologna um 1088 gegründet. Davor gab es zwar schon die Schule von Salerno, da sie aber eine reine Medizinschule blieb und nicht auch die Fächer Kirchenrecht und weltliches Recht unterrichtete, wird sie nicht als Universität im klassischen Sinn verstanden.
Im heutigen Deutschland ist die älteste Universität in Heidelberg zu finden. Diese wurde 1386 ins Leben gerufen.
Diese Gründungsdaten sind allerdings nur ungefähre Angaben, da die meisten Universitäten über einen längeren Zeitraum durch die Zusammenlegung unterschiedlicher Fakultäten und Gerichtsschulen entstanden. Die sieben freien Künste wurden dabei beibehalten. Allerdings galten sie nur als Grundstudium, auf dem später ein Jura-, Medizin- oder Theologiestudium aufbaute.
Akademische Gerichtsbarkeit
Eine weitere Eigenschaft von Universitäten findet im Mittelalter ihren Ursprung. Zwar ist die akademische Gerichtsbarkeit ein Produkt des 19. Jahrhunderts, geht jedoch auf einen Erlass aus dem 13. Jahrhundert zurück.
Durch ihren immer größer werdenden Einfluss standen die Universitäten bald im Fokus der verschiedenen Machtinhabern eines Landkreises. Diese lokalen Mächte versuchten, mehr Einfluss auf die Universitäten in ihrer Umgebung zu gewinnen. Um das und damit eine Spaltung des Reiches zu verhindern, übernahmen der Kaiser und der Papst eine Schutzherrschaft für die Universitäten. Sie waren damit in einem gewissen Maß eigenständig und unabhängig von lokalen Mächten und hatten ihre Loyalität nur dem Kaiser und Papst gegenüber zu halten.
Der Kaiser und Papst verliehen den Universitäten auch das Recht zur juristischen Körperschaft und das Promotionsrecht.
Entstehung der Fakultäten
Ebenfalls ein Produkt dieser Zeit ist die Entstehung der vier Fakultäten. Dazu gehören die Fakultäten für Medizin, Theologie, Jurisprudenz und der Artistenfakultät, welche die Vorbereitungsstufe für die drei anderen darstellt.
Die Entwicklung der Universität zwischen 1400 und 1900
Im Jahr 1348 wurde in Prag zum ersten Mal eine Universität durch den Kaiser gegründet. Damit handelt es sich um eine der ersten Universitäten, die nicht aus einer ehemaligen Klosterschule und anderen Fakultät entstand.
Als es 1378 zum abendländischen Schisma kam, wurden in schneller Abfolge viele Universitäten gegründet. Durch die Glaubensspaltung fiel es den Landherren leicht, eine sonst sehr schwer zu erlangender Genehmigung zur Gründung einer Universität zu erhalten. Die beiden Päpste gewährten dieses Privileg fast jedem, da der Antragsteller im Falle einer Ablehnung den anderen Papst um eine Gewährung bitten würde. Dadurch waren beide Päpste lenk- und erpressbar, da sie aus der Angst heraus Anhänger zu verlieren handelten. Daher wurden von 1379 bis 1477 zehn Universitäten im ganzen heutigen deutschen Raum gegründet.
Durch die humanistische Bewegung im 15. Jahrhundert wurden die Bande zwischen Kirche und Universitäten brüchiger. Aus dieser Zeit geht auch die bis heute geltende Zusammensetzung des Lehrkörpers hervor. Damals bildeten zum ersten Mal die ordentlichen Professoren einer jeder Fakultät den Senat. Diese wählten für ihre Fakultät einen Dekan und auch den Rektor. Nicht zu den ordentlichen Professoren gehörten Privatdozenten.
Im 16. und 17. Jahrhundert wurden immer mehr kleine Universitäten in unbedeutenderen Landstrichen eingerichtet, damit die Jugend vor Ort blieb und nicht in die Städte mit den großen Universitäten abwanderten. Diese kleinen Universitäten waren allerdings nicht in der Lage, Titel zu verleihen.
Die ersten Vorlesungen in deutscher Sprache und nicht mehr in Latein hielt Christian Thomasius in der von ihm gegründeten Universität in Halle. Zur selben Zeit befreite sich die Universität in Göttingen von der theologischen Zensur. Sie stand damit nicht mehr unter kirchlichem Einfluss, wohl aber unter staatlichem.
Bis kurz vor Ende des 18. Jahrhunderts hatten sich in Europa 142 Universitäten gebildet, viele davon wurden jedoch während der Neapolitanischen Zeit geschlossen.
19. bis 20. Jahrhundert
1810 wurden durch Wilhelm von Humboldt in Berlin die Grundprinzipien der Verfasstheit deutscher Hochschulen aufgestellt, welche auch heute zum Großteil noch gültig sind.
Während dem frühen 19. Jahrhundert kam es zu Aufständen und einer krampfhaften Überwachung der studentischen Burschenschaften. Diese wehrten sich nach der Befreiung von Napoleon gegen die herrschende politische Situation und mussten durch ihr Handeln mit Verfolgung und langen Freiheitsstrafen rechnen.
Ebenfalls ein Produkt des späten 19. Und frühen 20. Jahrhunderts ist die Erkämpfung des Frauenstudiums. Davor waren Frauen zwar als Gasthörerinnen geduldet, allerdings war es ihnen untersagt, Prüfungen abzulegen. Seit 1906 können sich Frauen regulär einschreiben. Allerdings war auch hier das Studium nur denen vorbehalten, die sich eine Unterhaltung desselben leisten konnten. Den Zugang zur Universität für Männer und Frauen aus den unteren Schichten wurde erst später möglich.