Scheitholz

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Als Scheitholz wird in Längsrichtung gespaltenes Holz bezeichnet. Benutzt wird es als Brennstoff zum Anfeuern von Kaminen und Öfen. Holz gehört zum ältesten Brennstoff der Menschen. Bis zum großflächigen Ausbau von Zentralheizungen war es neben der Kohle der wichtigste Brennstoff zum Beheizen der Wohnungen und der Häuser.

Bis zu seiner Verfeuerung muss das Holz zwei bis drei Jahre an der Luft trocknen. Feuchtes Holz verbrennt unvollständig. Dadurch kann sich mehr Ruß an der Schornsteinwand ablagern. Verdreckter Schornstein kann zu einem Schornsteinbrand führen.

Beim Kauf von Brennholz wird die Maßeinheit Raummeter (für gestapeltes Scheitholz) oder Schüttmeter (für loses Scheitholz) gebraucht. Für die Verbrennung eignet sich dabei eher das Hartholz wie Buche, Eiche oder Esche, da diese Hölzer aufgrund höherer Faserdichte mehr Energie freisetzen. So entspricht der Brennwert von einem Raummeter (RM) Buchenholz bis zu 2.200 kWh, während das Tannenholz 1.500 kWh Energie freisetzt und das Pappelholz nur noch 1.200 kWh.

Faustformel:

1 Schüttmeter <-> 0,7 Raummeter <-> 0,5 Festmeter

Die Länge der Scheite betragen in der Regel zwischen 25 und 33 Zentimeter.

Holz im Wald sammeln?

Gerade in Zeiten der Energiekrise beschäftigt viele Menschen die Frage nach bezahlbarem Brennstoff. Weil die Öl- und Gaspreise extrem angestiegen sind, betreiben Menschen intensiver die Kaminöfen oder schaffen sich welche an. So stellt sich manch einer die Frage, ob man das im Wald liegende Holz in kleinen Mengen mitnehmen kann. Generell nein, denn der Wald hat einen Eigentümer. Somit gehört alles, was in einem Waldstück wächst oder auch auf dem Boden liegt, dem Waldbesitzer. Eine Ausnahme ist das sogenannte Leseholz, das am Waldboden liegendes Geäst und sonstiges Totholz bis zu 10 Zentimetern im Durchmesser. Das Leseholz darf jedoch nur in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch und nur aus Staatsforst mitgenommen werden, sofern nichts im entsprechenden Landeswaldgesetz oder in der Gemeindesatzung geregelt ist. Mitnahme von Leseholz aus privaten Wäldern bleibt verboten!