Lehnseid
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auch Huldigung, Huldigungseid oder Erbhuldigung
Der Lehnseid war die feierliche Treueverpflichtung eines Lehnsmannes (Vasallen) dem Lehnsherrn. Die dem Vasallen zustehende Berechtigung näherte sich dem tatsächlichen Eigentum so sehr an, dass man diese als nutzbares Eigentum (dominium utile) und das Recht des eigentlichen Eigentümers als Obereigentum (dominium directum) bezeichnete.
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