Reichsunmittelbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Juni 2010, 13:09 Uhr
Ein Privileg für Personen und Institutionen im Heiligen Römischen Reich, die keiner landesherrlichen Gewalt, sondern nur dem Reich (dem Kaiser) selbst unterworfen waren. Die Reichsunmittelbarkeit gewährte einen privilegierten Gerichtsstand.